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[Pos. 6.1]

Ergänzende Zusatzleistungen ‚Architektur (Bauplanung)‘ (LPH 1-9)

Ergänzende Leistungen zu Pos. 1.1; Pos. 2.1; Pos. 3.1; Pos. 4.1 und Pos. 5.1​

  • Bedarfsplanung

  • Bedarfsermittlung

  • Aufstellen eines Funktionsprogramms

  • Aufstellen eines Raumprogramms

  • Standortanalyse

  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung

  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind

  • Bestandsaufnahme

  • technische Substanzerkundung

  • Betriebsplanung

  • Prüfen der Umwelterheblichkeit

  • Prüfen der Umweltverträglichkeit

  • Machbarkeitsstudie

  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

  • Projektstrukturplanung

  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen

  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen

  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele

  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung

  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems

  • Durchführen des Zertifizierungssystems

  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen

  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes

  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung

  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)

  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel:

    • Präsentationsmodelle

    • Perspektivische Darstellungen

    • Bewegte Darstellung/Animation

    • Farb- und Materialcollagen

    • digitales Geländemodell

    • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)

  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke

  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes

  • Aufstellen von Raumbüchern

  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung

  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung

  • Fortschreiben von Raumbüchern​

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung

  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall

  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm)

  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung

  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form

  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)

  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung

  • ...

Zusatzleistungen während der Projektabwicklung

[Pos. SB]

Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt

Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.

[Pos. EV]

(Eigentümer-)Versammlungen

Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.

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